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2024: Denkmalschutz & Sanierung, alle wichtigen Fragen beantwortet!

Welche Änderungen sind erlaubt, wenn ein Denkmalgeschütztes Gebäude Saniert werden soll? Wir schauen uns an, welche Änderungen nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz (NDSchG) erlaubt sind und wann es Ärger geben kann, wenn man die Sanierung auf eigene Faust versucht.

2024 Denkmalschutz und Sanierung

 

1. Was gilt als Sanierung/-Renovierung eines Denkmals?

Der Denkmalschutz umfasst viele Regelungen. Aber was passiert, wenn ein Denkmal wirklich in die Jahre kommt oder einen modernen Touch braucht?

Laut der Reglung versteht das NDSchG alle baulichen Eingriffe, die das Aussehen oder die Substanz eines Denkmals betreffen als Änderung. Dazu gehören Renovierungen, Materialaustausch, Sanierungen oder Modernisierungen.

Was bedeutet der Begriff „Restaurierung“? Ganz einfach: Es geht darum, das Denkmal wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu bringen.

Einige Beispiele für Restaurierungen und Modernisierung:

    • Erneuerung von Fenstern oder Dächern

    • Anbringen von Isolationsmaterialien

    • Austausch oder Sanierung von beschädigten Fassaden

    • Farbänderungen an Fassaden

 

2. Was ist erlaubt bei Sanierung & Renovierung der Denkmälern.

In Niedersachsen unterliegt die Reparatur/Restaurierung von Denkmälern strengen Vorgaben.

Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

Egal, was du an einem Denkmal ändern möchtest, sei es außen oder innen, du brauchst dafür immer die Zustimmung von der Denkmalbehörde.

Dazu zählen:

    • Sanierung der Ausen-/ Innenfassade

    • Abriss oder Umbau von Teilen des Denkmals

    • Hinzufügen moderner Elemente (z. B. Glasfassaden)

    • Austausch historischer Baumaterialien gegen neue, nicht authentische Materialien

 

3. Fachgerechte Sanierung des Denkmals Wie sollten sie Vorgehen?

Wenn du ein Denkmal richtig restaurieren willst, musst du wirklich wissen, wie die alten Baustile und Materialien funktionieren. Es reicht nicht aus, einfach moderne Bauweisen draufzuhauen; die passen oft nicht zu dem, was da schon steht. Außerdem solltest du dir auch die Kosten einer Sanierung anschauen.

Versuche, die alten Materialien zu erhalten, oder setze sie durch genau das Gleiche wieder ein, wenn’s mal nötig wird.

    • Es wird empfohlen, auf traditionelle Methoden wie Kalkputze oder die Bearbeitung von Naturstein zu setzen.

    • Es ist wichtig sicherzustellen, dass jede Änderung an dem Denkmals genau dokumentiert wird, um den historischen Wert zu bewahren und nachzuvollziehen.

Praktisches Beispiel:

Stellen dir mal vor:

Ein altes Stadthaus aus dem 18. Jahrhundert soll wieder auf Vordermann gebracht werden.

– Bei der Materialwahl: Während der Restauration werden die originalen Sandsteine sorgfältig gereinigt und so gut wie möglich erhalten – auch wenn sie ein bisschen mitgenommen sind. Wenn der Sandstein nicht mehr zu gebrauchen ist, kommen neue Steine aus dem gleichen regionalen Material zum Einsatz, um die Originalität zu wahren.

• Für die Außenansicht kommt Kalkputzmörtel zum Einsatz – der sorgt dafür, dass alles schön luftdurchlässig ist und gut zum alten Mauerwerk passt. Die Handwerker nutzen traditionelle Methoden, um den Naturstein zu bearbeiten, damit alles nach den alten Techniken wiederhergestellt wird.

• Während der Renovierungsarbeiten wird alles festgehalten, vom Schnappschuss bis zu ausführlichen Berichten über die Materialien und Methoden. Diese wertvolle Doku wird später hilfreich sein für weitere Sanierungen.

 

4. Was passiert bei Verstößen gegen Denkmalschutz?

Wer ohne die notwendige Genehmigung an einem Denkmal rumbastelt oder sich nicht an die Regeln des Denkmalschutzgesetzes hält, der muss mit richtig heftigen Strafen rechnen.

Die Strafen können von Geldbußen bis hin zu Baustopps oder sogar dem Abriss der unerlaubten Veränderungen reichen. Genaueres zu Strafen finden Sie hier

 

5. Tabelle: Genehmigungspflichtige Maßnahmen vs. Nicht-Genehmigungspflichtige Maßnahmen

Um den Überblick darüber zu behalten, welche Maßnahmen an einem denkmalgeschützten Gebäude genehmigungspflichtig sind und welche nicht, hilft die folgende Tabelle:

Maßnahme Genehmigung erforderlich? Begründung
Austausch von Fenstern (ohne Änderung der Form) Ja Ändert das äußere Erscheinungsbild des Denkmals
Streichen der Innenräume Nein Hat keinen Einfluss auf das äußere Erscheinungsbild oder die historische Substanz
Neue Fassadenfarbe (andere Farbwahl) Ja Verändert die äußere Wahrnehmung des Denkmals
Erneuerung von Dachziegeln (mit identischem Material) Nein Solange gleiche Materialien verwendet werden und keine strukturelle Veränderung vorgenommen wird
Anbau eines Wintergartens Ja Baut die Substanz des Gebäudes erheblich um und beeinflusst die historische Struktur
Reparatur von Rissen in der Mauer Nein Erhaltungsmaßnahme, die keine grundlegende Veränderung darstellt, vorausgesetzt es wird fachgerecht durchgeführt
Vorsicht: Bitte vor der Restaurierung immer bei der Behörde nachfragen. Diese Tabelle beinhaltet nur unsere Meinung.

 

6. FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Denkmalschutz und Restaurierung

Wenn Sie Veränderungen an einem denkmalgeschützten Gebäude ohne Genehmigung vornehmen, verstoßen Sie gegen das Denkmalschutzgesetz. Dies kann zu hohen Geldstrafen führen, und in manchen Fällen müssen Sie die Veränderungen rückgängig machen.

 

Ja, es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene, die Denkmaleigentümern bei der Restaurierung finanziell unter die Arme greifen. Oft lohnt es sich, sich frühzeitig bei der Denkmalbehörde über mögliche Unterstützungen zu informieren.

Eine Renovierung zielt darauf ab, ein Gebäude funktionell zu verbessern oder zu modernisieren, während die Restaurierung das Ziel hat, den ursprünglichen Zustand eines Denkmals so weit wie möglich zu bewahren.

Kleinere Instandhaltungsmaßnahmen, die keine Veränderungen an der Substanz oder dem Erscheinungsbild des Denkmals verursachen, sind in der Regel genehmigungsfrei. Im Zweifel sollten Sie jedoch immer Rücksprache mit der Denkmalbehörde halten.

Bevor Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude erwerben, sollten Sie sich umfassend über die Verpflichtungen und Einschränkungen des Denkmalschutzes informieren. Es ist auch ratsam, sich vor dem Kauf von einem Fachmann beraten zu lassen.